Freistellungs­bescheinigung

zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1
des Einkommensteuergesetzes (EStG)

 

Diese Bescheinigung ist gültig bis zum 06.07.2019

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Die Prüfung kann durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.bzst.bund.de erfolgen.
Download der Freistellungsbescheinigung

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Download des Nachweises